Großger­äte

Forschungsgroßgeräte (Art. 91b GG) - gemeinschaftsfinanzierte Großgeräte

Im Rahmen der Neuregelungen der Föderalismusreform im Bereich der Hochschulfinanzierung wurde mit dem 01.01.2007 ein DFG-Förderprogramm „Forschungsgroßgeräte“ eingerichtet (Art. 91b GG). Hierin werden Großgeräte an deutschen staatlichen Hochschulen und nicht staatlichen, institutionell akkreditierten Hochschulen gefördert. Die Finanzierung erfolgt zu gleichen Teilen durch die DFG und das Sitzland der Hochschule. Förderungsfähige Investitionsvorhaben für die Hochschulforschung müssen sich durch herausragende wissenschaftliche Qualität und nationale Bedeutung auszeichnen. Die Geräte müssen weit überwiegend der Forschung dienen. Dies ist dann der Fall, wenn die Notwendigkeit ihrer Beschaffung und ihrer Nutzung allein mit dem Einsatz in der Forschung begründet wird. Die Investitionssumme muss bei Fachhochschulen jeweils über 100 T € und bei den übrigen Hochschulen über 200 T € liegen.

Ein Großgerät ist die Summe der Geräteteile einschließlich Zubehör, die für einen vorgesehenen Betriebszustand eine Betriebseinheit bildet. Zwischen dem Grundgerät (einschließlich Software) und dem Zubehör - dazu können auch die für den Betrieb nicht unmittelbar notwendigen methodischen und messtechnischen Ergänzungen oder Hilfsmittel gehören - soll eine angemessene Relation bestehen.

Nähere Informationen zu Forschungsgroßgeräten finden Sie unter diesem Link:

  • Was sind Forschungsgroßgeräte?
  • Wie werden Forschungsgroßgeräte finanziert?
  • Wie werden Anträge auf Forschungsgroßgeräte gestellt?

 

Großger­äte im Rah­men des Pro­gramms "Großger­äte der Länder" nach Art 143 c GG - landesfin­an­zierte Großger­äte

Im Rahmen der Neuregelungen der Föderalismusreform wurde die früher im HBFG geregelte Mitfinanzierung von Großgräten durch Bund und Länder aufgehoben. Die Finanzierung der bisherigen Großgerätebeschaffungen fällt  in die alleinige Zuständigkeit der Länder.

 Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter diesem Link:

  • Was sind "Großgeräte der Länder"?
  • Wie werden diese Großgeräte finanziert?
  • Wie werden Anträge in Nordrhein-Westfalen gestellt?