Prü­fungs­recht

Das Justiziariat für Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre unterstützt und berät in den Fakultäten insbesondere die einzelnen Prüfenden sowie die Mitglieder der Prüfungsausschüsse bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Prüfungsrecht. Außerdem steht es den Mitarbeitenden im Zentralen Prüfungssekretariat rechtlich zur Seite.

Im Rahmen der Konzeption oder Überarbeitung von Prüfungsordnungen für die jeweiligen Studiengänge, z.B. bei Akkreditierungsprozessen, übernimmt es die rechtliche Prüfung und Formulierung. Dies geschieht im Austausch mit den Ansprechpersonen aus den Fakultäten und der Akkreditierungsprozesse.

Darüber hinaus obliegt den Justiziar*innen die Prozessführung und Vertretung der Universität Paderborn in allen prüfungsrechtlichen Angelegenheiten vor Gericht sowie außergerichtlich.