Kurzüberblick zur QVM-Antragstellung
Reichen Sie Ihren Antrag auf Zuweisung zentraler QV-Mittel bitte rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei Frau Götte vom Dezernat 1.3 ein. Eine nachträgliche Finanzierung von Maßnahmen ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Antrag folgende Angaben zwingend enthält:
-
persönliche Anrede (z.B. "Sehr geehrte Mitglieder der zentralen QVM-Kommission")
-
Beschreibung der geplanten Maßnahme (Zielsetzung und Begründung)
-
Darstellung der Interdisziplinarität und Anmerkung, weshalb keine dezentralen Finanzierungsmöglichkeiten gegeben sind
-
Erläuterung, welche Schritte unternommen werden, um die Veranstaltung einer breiten Gruppe von Interessenten zugänglich zu machen
-
dezidierte Kostenaufstellung inkl. Angebote (Bruttobeträge in Euro)
-
Darstellung eines detaillierten Konzepts (z. B. Raumkonzept)
-
verantwortliche Hochschulmitarbeitende und Studierende
-
persönliche Unterschrift (handschriftlich)
Für Fragen oder weitere Informationen (z.B. aktuelle Durchschnittssätze für Personal) steht Ihnen Frau Götte unter der Telefonnummer 05251/60-3875 gern zur Verfügung.