Hin­weis­ge­ber­sys­tem

Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG), das der Umsetzung der sog. Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in deutsches Recht dient, spielt eine wichtige Rolle im Schutz von Hinweisgebenden, die auf Rechts- und Regelverstöße in der Universität Paderborn hinweisen.

Zur Umsetzung des Gesetzes haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet (interne Meldestelle). Es bietet Beschäftigten der Universität Paderborn sowie auch allen anderen Personen, die mit der Universität Kontakt haben, die Möglichkeit, Rechtsverstöße vertraulich zu melden. Meldungen können sowohl unter Angabe der Kontaktdaten als auch anonym abgegeben werden. Es stehen Ihnen zwei Meldewege zur Verfügung:

  1. In Textform über das Online-Meldeportal: Dieses erreichen Sie hier.
  2. Mündlich über die telefonische Hotline: Diese erreichen Sie unter +49 (0)173 459 11 96.

Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nur für die Meldung von Rechtsverstößen genutzt werden kann, die unter den Schutzbereich des HinSchG fallen. Das sind unter anderem:

  • Straftaten, beispielsweise Korruption, Diebstahl, Betrug und ähnliches,
  • Verstöße gegen Vorschriften des Umweltrechts, des Strahlenschutzes und der kerntechnischen Sicherheit,
  • Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und der Vertraulichkeit der (elektronischen) Kommunikation und zur Sicherheit in der Informationstechnik, 
  • Verstöße gegen Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen,
  • Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.

Die Universität Paderborn hat die Integrity GmbH als Ombudsstelle beauftragt. Diese nimmt jede im Meldeportal oder über die Hotline eingehende Meldung entgegen, überprüft diese und leitet die Meldungen, die dem sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG unterfallen, vertraulich an die Universität weiter.

Innerhalb der Universität kümmern sich Vertreter*innen der Stabsstelle Organisationsberatung und internes Prüfwesen um die weitere Bearbeitung der Meldung von Rechtsverstößen nach dem HinSchG. Die interne Meldestelle behandelt die Identität der hinweisgebenden Person vertraulich. Die Identität der hinweisgebenden Person darf ohne deren ausdrückliche Zustimmung ausschließlich den mit den Aufgaben der internen Meldestelle betrauten Mitarbeiter*innen sowie den sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen bekannt werden.

Zudem wird die Vertraulichkeit der Identität der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder der sonstigen in der Meldung genannten Personen, gewahrt. Ausnahmen sind in § 9 HinSchG geregelt.

Details zur Datenverarbeitung durch die Integrity GmbH finden Sie hier.

Sofern ihre Meldung nicht anonym über die telefonische Hotline erfolgt ist, sendet Ihnen die Integrity GmbH innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und teilt Ihnen innerhalb von spätestens 3 Monaten mit, was die Ermittlungen zu Ihrer Meldung ergeben haben.

Für allgemeine Hinweise, Beschwerdemitteilungen oder Anregungen kontaktieren Sie bitte die jeweilige Anlauf- bzw. Beratungsstelle der Universität.