Kursbeschreibung
Nr. 607.01 | Die Professur - Rechte und Pflichten (DHV-Seminar) |
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Termin | 28.10.2025 von 09:00 bis 13:00 Uhr |
Ort | Online-Veranstaltung |
Zielgruppe | Professor*innen aller Fakultäten (W2 und W3) |
Teilnehmerzahl | max. 25 Personen |
Inhalte | Das Hochschullehrer*innenamt nimmt in dienstrechtlicher Hinsicht eine Sonderstellung ein, da Hochschullehrer*innen in der Regel Beamt*innen auf Lebenszeit und gleichzeitig Träger*innen der Wissenschaftsfreiheit sind. Aufgrund dieser Doppelstellung unterscheidet sich das Professorendienstrecht erheblich von dem anderer Beamt*innen. Die Wahrnehmung der zentralen Aufgaben in Forschung und Lehre steht unter dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit. Gerade die Kenntnis der dienstrechtlichen Sonderstellung, der Rechte und Pflichten sowie der Dienstaufgaben ist für Erstberufene, aber auch für bereits im Amt befindliche Hochschullehrer*innen von großer praktischer Bedeutung. Das Online-Seminar vermittelt einen umfassenden Überblick über das spezifische Professorendienstrecht sowie die Rechte und Pflichten von Hochschullehrer*innen in ihrer Hochschule. Dabei werden die Dienstaufgaben Forschung und Lehre sowie weitere Aufgaben, aber auch Abwehrrechte im Amt profund analysiert. Das Online-Seminar dient daher als Orientierung über die Rechte und Pflichten als Hochschullehrer*in auch über die "ersten 100 Tage" im Amt hinaus. Die Themen im Einzelnen: I. Teil: Das spezifische Professor*innendienstrecht
II. Teil: Dienstaufgaben 1. Dienstaufgabe: Forschung
2. Dienstaufgabe: Lehre und Weiterbildung
3. Sonstige Dienstaufgaben
III. Teil: Individuelle Gestaltungselemente
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Referent*in | RA Prof. Dr. Dirk Böhmann (Justiziar des Deutschen Hochschulverbands) und |
Hinweise | Der Kurs wird von den Sachgebieten 4.5 und 4.2 gemeinsam angeboten. Das Sachgebiet 4.2 wird im Kurs vertreten sein. Das Seminar wird Online über ZOOM durchgeführt. Es werden ein PC/ Laptop mit Lautsprecher, Mikrofon und Kamera benötigt. Digitale Unterlagen werden im Vorfeld des Meetings bereitgestellt. Bei Bedarf kann ein entsprechend ausgestatteter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden (Bitte melden Sie sich bei Bedarf spätestens 1 Woche vorab). |
Meldestichtag | 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Am Meldestichtag entscheiden wir auf der Grundlage der Anmeldungen, ob eine Veranstaltung stattfinden kann oder nicht. Darum melden Sie sich bitte zeitnah an, wenn Sie interessiert sind! Je mehr Anmeldungen bei uns eingehen, desto sicherer können wir die Veranstaltung durchführen. Selbstverständlich können Sie sich auch nach dem Meldestichtag weiterhin anmelden, sofern noch Plätze frei sind. |