Es ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, die Antworten der Befragten aus den Befragungen für die wissenschaftliche Arbeit zu nutzen. Die Antworten liegen als SPSS-Datensatz vor.
Dafür wurde im Jahr 2015 (aktualisiert in 2019) in Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten der Universität Paderborn ein Vorgehen entwickelt, was die folgenden Schritte beinhaltet:
- Antragstellung
- Prüfung des Antrags durch den*die Datenschutzbeauftragte*n und Sachgebiet 6.1
- Prüfendes Gespräch zwischen dem*der Antragsteller*in, dem*der Datenschutzbeauftragten und Sachgebiet 6.1
- Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses durch den*die Antragsteller*in
- Wissenschaftliche Auswertung der Antworten durch den*die Antragsteller*in
- Übermittlung eines Belegexemplars der wissenschaftlichen Arbeit an Sachgebiet 6.1
- Protokollierte Datenlöschung durch den*die Antragsteller*in
Dokumente:
Antrag auf Nutzung von Befragungsdatensätzen zum Zweck wissenschaftlicher Forschung
Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses