Nebentätigkeiten
Sie möchten neben Ihrer Beschäftigung bei der Universität noch eine weitere Tätigkeit ausüben?
Dabei handelt es sich dann möglicherweise um eine sog. Nebentätigkeit.
Eine Nebentätigkeit ist kraft Definition jede Tätigkeit, die außerhalb des Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnisses innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübt wird.
Hierbei sind einige Regeln zu beachten.
Insbesondere dürfen Nebentätigkeiten ohne vorherige Anzeige nicht ausgeübt werden!
Weitere Details hierzu, was erlaubt ist, welche Ausnahmen gelten, was Sie zu beachten und ggf. auch anzuzeigen haben, entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt:
Merkblatt Nebentätigkeiten für Tarifpersonal