Stu­den­ti­sche Wah­len 2024

Vom 10. Juni bis 17. Juni 2024 fanden die Onlinewahlen der Studierenden zum Senat und den Fakultätsräten der Universität Paderborn statt.

 

Die Wahlergebnisse wurden am 17. Juni 2024 um 15 Uhr vom Wahlvorstand festgestellt. Die Ergebnisse finden Sie im untenstehenden Reiter.

In­for­ma­ti­o­nen zur On­li­ne­wahl

Wahl­be­nach­rich­ti­gung

See English version below.

Sehr geehrte Wahlberechtigte der Universität Paderborn,

für die vom 10. Juni 2024 Uhr / 9:30 Uhr bis zum 17. Juni 2024 / 12:00 Uhr elektronisch stattfindenden Wahlen an der Universität Paderborn (zum Senat, zu den Fakultätsräten, zum Studierendenparlament, zu den Fachschaftsvertretungen und zu den Fachschaftsräten) erhalten Sie mit dieser E-Mail weitere Hinweise zum Ablauf der Wahlen sowie den Einwahllink:

  1. Für die Stimmabgabe benötigen Sie einen IMT Uni-Account.
  2. Mit der Anmeldung über das IMT-Serviceportal (siehe untenstehenden Link) authentifizieren Sie sich zur Teilnahme an den Wahlen.
  3. Sie können die elektronischen Wahlen mit einem internetfähigen Endgerät Ihrer Wahl durchführen. Hierzu benötigen Sie keine spezielle Software. Die elektronischen Wahlen finden ortsunabhängig und durchgehend vom 10. Juni 2024, 9:30 Uhr (Beginn der Wahlen), bis 17. Juni 2024, 12:00 Uhr (Ende der Wahlen), statt. Sie können den Zugangslink über folgende Browser erreichen: Chrome, Firefox, Microsoft Edge, Opera oder Safari. Bitte achten sie darauf, dass Sie eine aktuelle Version des Internetbrowsers auf Ihrem Gerät installiert haben.
  4. Sollten Sie nicht über ein internetfähiges Endgerät verfügen, steht Ihnen zu folgenden Zeiten ein entsprechend ausgestatteter Wahlraum in B3.345 zur Verfügung:

10. bis 14. Juni 2024 von 9:30 Uhr bis 15:00 Uhr.

17. Juni 2024 von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Am 15. und 16. Juni 2024 ist der Wahlraum geschlossen.

  1. Sollten Sie eine Sicherheits-Software für Ihr Gerät benötigen, finden Sie Hinweise dazu auf der Webseite Wahlen der UPB.  
  2. Nach der Einwahl im IMT-Serviceportal finden Sie ab Montag, 10. Juni 2024 / 9:30 Uhr auf der Startseite den Zugang zum Wahlportal. Bitte klicken Sie hier auf den entsprechenden Button zur Einwahl in das Wahlportal. Mit Betreten des Wahlportals erhalten Sie weitere Hinweise zum Ablauf Ihrer Stimmabgabe.
  3. Nachdem die Wahl durchgeführt wurde, werden Sie nach ca. 10 Sekunden zum Gewinnspiel des AStA UPB weitergeleitet.

 

Weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie auf folgenden Webseiten:

  1. Wahlen Senat und Fakultätsräte
  2. Wahlen Studierendenparlament

 

Über folgenden Link gelangen Sie zu den Wahlen

https://serviceportal.uni-paderborn.de

 

Mit freundlichen Grüßen

Julia Profus (Vorsitzende Wahlleitung StuPa)
Prof. Dr.-Ing. Andreas Thiede (Vorsitzender Wahlvorstand)       

                                             

 

 

 

Dear eligible voters of Paderborn University,

 

For the elections at Paderborn University (for the Senate, the Faculty Councils, the Student Parliament, the Student Council Representatives and the Student Representative Councils), which will take place electronically from June 10, 2024 / 9:30 a.m. to June 17, 2024 / 12:00 p.m., you will receive further information on the election procedure and the dial-in link with this e-mail:

 

  • 1. You will need an IMT Uni account to cast your vote.
  • 2. By registering via the IMT service portal (see link below), you authenticate yourself for participation in the elections.
  • 3. You can vote electronically using an internet-enabled device of your choice. You do not need any special software for this. The electronic elections will take place from June 10, 2024, 9:30  a.m. (start of the elections) to June 17, 2024, 12:00 p.m. (end of the elections), regardless of location. You can reach the access link via the following browsers Chrome, Firefox, Microsoft Edge, Opera or Safari. Please make sure that you have an up-to-date version of the internet browser installed on your device.
  • 4. If you do not have an internet-enabled device, a suitably equipped voting room is available in B3.345 at the following times:

          June 10 to 14, 2024 from 9:30 a.m. to 3:00 p.m.; June 17, 2024 from 9:30 am to
          12:00 pm. The polling station will be closed on June 15 and 16, 2024.

  • 5. If you need security software for your device, you will find instructions on the UPB Elections website. 
  • 6. After dialing into the IMT service portal, you will find access to the election portal on the start page from Monday, June 10, 2024 / 9:30 a.m. Please click on the corresponding button to dial into the election portal. When you enter the election portal, you will receive further instructions on how to cast your vote.
  • 7. After the election has been carried out, you will be redirected to the AStA UPB competition after approx. 10 seconds.

 

Further information on the elections are available on the following websites:

 

  1. Elections Senate and faculty councils
  2. Elections student parliament  

 

The following link will take you to the elections:

https://serviceportal.uni-paderborn.de

 

With best regards,

Julia Profus (Chairwoman - election management StuPa)
Prof. Dr.-Ing. Andreas Thiede (Chairman of the electroral board)   

 

Wahl­be­kannt­ma­chung

 

Wahlbekanntmachung für die studentischen Wahlen zum Senat und den Fakultätsräten für die Amtsperiode 2024 - 2025.
 

Veröffentlicht am 22. April 2024

Deutsch

Englisch

Über­prü­fung des Wäh­ler­ver­zeich­nis­ses

Das Wähler*innenverzeichnis ist ab dem 22. April 2024 im Büro des Wahlvorstandes (B3-246) zusammen mit den Wahlordnungen zu den angegebenen Öffnungszeiten einsehbar. Die Wahlordnungen können zudem auf der Homepage der Universität Paderborn eingesehen werden. Jede wahlberechtigte Person der Universität kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der sie*ihn betreffenden Angaben in dem Verzeichnis der Wahlberechtigten im Wahlamt durch fernmündliche oder elektronische Auskunftsbitte kontrollieren.

Das Wähler*innenverzeichnis wird am 8. Mai 2024 / 12:00 Uhr durch den Wahlvorstand geschlossen. Nach der Schließung des Wähler*innenverzeichnisses ist eine Änderung der dort hinterlegten Daten nicht mehr möglich. Mit der Schließung des Wähler*innenverzeichnisses endet auch die Möglichkeit der Einsichtnahme. Nach dem 8. Mai 2024 kann die Unrichtigkeit des Verzeichnisses der Wahlberechtigten nicht mehr geltend gemacht werden, auch nicht im Wege der Wahlanfechtung.

Bis zum 8. Mai 2024 können Wahlberechtigte gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Wähle*innenverzeichnisses schriftlich oder zu Protokoll des Wahlvorstandes bei dem Wahlvorstand Einspruch einlegen. Für eine Aufnahme in das Wähler*innenverzeichnis oder eine Änderung ist es ausschlaggebend, dass der*die Antragssteller*in zum genannten Zeitpunkt nach § 3 (1) wahlberechtigtes Mitglied der Universität Paderborn ist. Die Entscheidung des Wahlvorstandes ist der*dem Einspruchsführer*in unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ist der fristgerecht eingegangene Einspruch begründet, so hat der Wahlvorstand das Wähler*innenverzeichnis unverzüglich zu berichtigen. Die Berichtigung muss vor dem Schließen des Wähler*innenverzeichnisses erfolgen. Kann der Wahlvorstand dem Einspruch nicht abhelfen, so entscheidet das Präsidium.

Jede*r Wähler*in ist selbstverantwortlich für die Überprüfung seines Eintrages im Wähler*innenverzeichnis. Eine Überprüfung wird besonders dann empfohlen, wenn ein Wechsel der Statusgruppenzugehörigkeit stattgefunden hat. Bis zum 7. Mai / 23:59 Uhr besteht die Möglichkeit das Wahlrecht eigenständig in PAUL zu ändern, sofern die wahlberechtigte Person ein Wahlrecht in mehreren Fakultäten besitzt.

Erreichbarkeit des Wahlamts während der Überprüfungsphase: montags bis freitags 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr per Telefon (05252 60 2170) oder Mail (wahlamt@zv.uni-paderborn.de)

Zu­ge­las­se­ne Wahl­vor­schlä­ge 2024

Ein­rei­chung von Wahl­vor­schlä­gen

Wahlvorschläge für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten der Fakultäten für Kulturwissenschaften, für Wirtschaftswissenschaften, für Naturwissenschaften, für Maschinenbau und für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik müssen bis zum 8 Mai 2024 / 12:00 Uhr beim Wahlvorstand (B3-246) vorliegen.

Jede*r Wahlberechtigte kann für jede Wahl rechtswirksam nur einen Vorschlag unterzeichnen. Haben Wahlberechtigte für eine Wahl mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, zählt die Unterschrift nur auf dem zuerst eingegangenen Wahlvorschlag. Auf den weiteren Wahlvorschlägen wird sie gestrichen. Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los, auf welchem Wahlvorschlag die Unterschrift zählt.

Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist unzulässig. Der Wahlvorschlag soll zahlenmäßig mindestens eine*n Kandidierenden mehr benennen, als für den Wahlbezirk gemäß § 1 Wahlordnung Sitze zu besetzen sind. Die Namen der einzelnen Kandidierenden sind im Wahlvorschlag aufzuführen und mit fortlaufenden Nummern zu versehen. Die Nummerierung ist verbindlich und gibt die Reihenfolge der Nennung auf dem Stimmzettel vor. Jede*r Kandidierende darf für jede Wahl nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Werden Kandidierende in mehreren Wahlvorschlägen benannt, gilt der zuerst eingegangene Wahlvorschlag. In den übrigen Wahlvorschlägen wird er*sie gestrichen. Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los, in welchem Wahlvorschlag die Streichung vorgenommen wird. Über die Streichung ist der*die Kandidierende unverzüglich zu unterrichten.

§ 10 (1): Jeder Wahlvorschlag muss folgende Angaben enthalten:

  • die Bezeichnung der Wahl, für die der Wahlvorschlag gelten soll,
  • die Gruppe und erforderlichenfalls den Wahlbezirk, in der bzw. in dem die Kandidatur erfolgt,
  • Kandidierende mit: Name, Vorname, Angaben zum Geschlecht; Angabe über den Bereich der Universität (z. B. Fakultät), in dem der*die Kandidierende tätig ist bzw. studiert, handschriftliche Unterschrift der*des Kandidierende*n
  • die Erklärung eines*r jeden Kandidierenden, dass sie*er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt. Eine Rücknahme der Kandidatur nach der Veröffentlichung der Wahlvorschläge ist nicht zulässig.

§ 10 (2):     Für die Wahl zum Senat muss jeder Wahlvorschlag aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen, aus der Gruppe der akademischen Mitarbeitenden und aus der Gruppe der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung von mindestens drei Wahlberechtigten und aus der Gruppe der Studierenden von mindestens zehn Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterschrieben sein. Den Unterschriften sind Name und Vorname der Unterzeichnenden in Druckschrift beizufügen

Bei den Wahlvorschlägen aus für den Fakultätsrat der Fakultät für Naturwissenschaften bitte § 9 (7) beachten: „In der Gruppe der Studierenden soll ein Wahlvorschlag mit mindestens je einem*r Kandidierenden aus den Departments Chemie, Physik und Sport und Gesundheit eingereicht werden.

Bei Wahlvorschlägen für den Fakultätsrat der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik bitte § 9 (7) beachten: „In der Gruppe der Studierenden soll ein Wahlvorschlag mit mindestens je einem*r Kandidaten*in aus den Instituten für Elektrotechnik/Informationstechnik, Informatik und Mathematik eingereicht werden“.

Die Einreichung der Wahlvorschläge erfolgt beim Wahlamt B3.246.

Nach Prüfung durch den Wahlvorstand werden die Vorschläge auf der Homepage veröffentlicht.

Zu­gang zur On­li­ne­wahl / IMT-Acount

In der Zeit vom 10. bis 17. Juni 2024 steht den Wahlberechtigten der UPB das Wahlportal zu den elektronischen Wahlen 24/7 zur Verfügung. Der Zugang zum Wahlportal wird in dem Serviceportal des IMT (https://serviceportal.uni-paderborn.de/) bereitgestellt. Weitere Informationen zum Ablauf der Wahl werden per Mail und auf der Homepage der Universität Paderborn veröffentlicht.  

Der Zugang zum Wahlportal erfolgt über den (IMT)Uni-Account. Die elektronische Wahl ist während der regulären Öffnungszeiten im Wahlraum oder jederzeit über ein internetfähiges Endgerät möglich, das über das Internet mit dem Wahlportal verbunden ist.

Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten:

Die Information über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der elektronischen Wahl vom 10. bis 17. Juni 2024 zum Senat und zu den Fakultätsräten der Universität Paderborn gemäß § 13 und 14 DS-GVO finden Sie hier.

Bitte beachten Sie besonders folgende Hinweise:

Um eine Authentifizierung zur Berechtigung der Stimmabgabe nach § 16 Abs. 1 der Wahlordnung zu gewährleisten, muss die technische Voraussetzung gegeben sein, dass jede*r Wahlberechtigte über einen eigenen (IMT-)Uni-Account verfügt und E-Mails an die Adresse dieses Uni-Accounts gelesen werden. Bei einem bestehenden Uni-Account sind die Login-Daten zur Anmeldung im Serviceportal des IMT bis zum 31. Mai 2024 zu überprüfen. Eine Zurücksetzung des Passwortes ist bis zum 5. Juni 2024 / 12:00 Uhr zu beantragen und kann nach diesem Zeitpunkt nicht mehr rechtzeitig bis zum Ende der Wahl sichergestellt werden. Sollten Sie Unterstützung in Bezug auf Ihren Uni-Account benötigen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an den IMT Support unter imt@upb.de.

 

An­ge­bot ei­nes Wahl­raums

An den Tagen der Wahl vom 10. Juni 2024 bis 17. Juni 2024 besteht die Möglichkeit der Nutzung des Wahlraums B 3.345, in dem die persönliche Stimmabgabe an einem entsprechenden Endgerät möglich ist. Wahlberechtigte, die ohne fremde Hilfe hierzu nicht in der Lage sind, dürfen sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen.

Öffnungszeiten des Wahlraums:

Vom 10. bis 14. Juni 2024 von 09:30 - 15:00 Uhr und am 17. Juni 2024 von 09:30 – 12:00 Uhr geöffnet.

Am 15. und 16. Juni 2024 ist der Wahlraum geschlossen.

Wahl­wer­bung

An den Wahltagen ist Wahlwerbung in unmittelbarer Umgebung des Wahlraums B3.345 nicht zulässig.

In­for­ma­ti­o­nen zur di­gi­ta­len Si­cher­heit

Information zur digitalen Sicherheit für die Teilnahme an den elektronischen Wahlen gemäß § 16b Abs. 6 der Wahlordnungen zum Senat und zu den Fakultätsräten:

Wichtige Hinweise stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf seinen Webseiten bereit, u. a.:

Kon­takt Wahl­vor­stand und Wahlamt

Wahlvorstand und Wahlamt für die Wahlen

  • zum Senat
  • zu den Fakultätsräten

Vorsitzender:
Prof. Dr. Andreas Thiede
Wahlvorstand: Mitglieder

E-Mail an Wahlvorstand / Wahlamt

Wahlamt: Raum B 3.246
Anja Ebner (Dez. 2 / SG 2.4 / Tel. 2170)

Kon­takt Wahl­lei­tung Stu­Pa

Die studentische Wahlleitung für die Wahlen

  • zum Studierendenparlament und
  • zu den direkt zu wählenden Fachschaftsorganen

erreichen Sie per E-Mail an die studentische Wahlleitung

Link zur Webseite Wahlen des StuPa

Er­gän­zungs­wah­len zum Se­nat und den Fa­kul­täts­rä­ten WW und EIM im Som­mer­se­mes­ter 2024

Vom 8. bis 10. Juli 2024 finden folgende Ergänzungswahlen an der UPB statt:

  • zum Senat in der Gruppe der Hochschullehrer*innen / Wahlbezirk 1 Fakultät für Kulturwissenschaften
  • zum Fakultätsrat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften in der Gruppe der Hochschullehrer*innen
  • zum Fakultätsrat der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik in der Gruppe der Hochschullehrer*innen / Wahlbezirk 2 Informatik

Die Wahlbekanntmachungen sowie die Wahlvorschlagsformulare finden Sie in den entsprechenden Reitern.

Die Einreichungsfrist sowie die Möglichkeit der Überprüfung des eigenen Eintrages im Wähler*innenverzeichnis endet am 10. Juni 2024.