Wah­len 2025 an der Uni­ver­si­tät Pa­der­born

Vom 26. Mai / 09:30 Uhr bis 2. Juni 2025 / 12:00 Uhr haben alle Mitglieder der Universität Paderborn die Möglichkeit an den Hochschulwahlen teilzunehmen. Gewählt werden die Mitglieder aus den Statusgruppen der Hochschullehrer*innen, der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, der Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung sowie der Studierenden in folgende Gremien: 

  • Senat
  • Fakultätsräte der fünf Fakultäten

Zeitgleich zu diesen Wahlen finden die Wahlen der Studierenden zum Studierendenparlament, den Fachschaftsvertretungen und Fachschaftsräten statt. 

Die Wahlen werden wie in den vergangenen Jahren digital durchgeführt. Die Wahlen starten mit der Veröffentlichung der Wahlbekanntmachungen am 8. April 2025. 

Vom 8. April bis zum 25. April haben alle Wahlberechtigten der UPB die Möglichkeit ihren Eintrag im Wähler*innenverzeichnis per Anfrage an das Wahlamt (Mail oder telefonisch) zu überprüfen. Eine Änderung des Eintrages im Wähler*innenverzeichnis nach dem 25. April 2025 ist laut Wahlordnung nicht möglich. Für die Überprüfung des Wähler*innenverzeichnisses ist jeder Wahlberechtigte selbstverantwortlich. 

Außerdem können vom 8. April bis zum 25. April / 12 Uhr Wahlvorschläge für die Wahlen zum Senat und den Fakultätsräten beim Wahlamt (B3.246) eingereicht werden. 

Nähere Informationen werden ab dem 8. April auf dieser Seite sowie im Foyer der Universitätshalle veröffentlicht werden. 

 

 

 

 

8. April 2025

Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung

8. April - 25. April

Überprüfungszeitraum Wähler*innenverzeichnis 

8. April - 26. April / 12 Uhr

Einreichung der Wahlvorschläge für den Senat und die Fakultätsräte im Wahlamt

5. Mai

Veröffentichung der Wahlvorschläge 

21. Mai - 23. Mai

Versendung der Wahlbenachrichtigung per Mail 

26. Mai / 09:30 Uhr - 2. Juni 2025 / 12 Uhr

Durchführung der digitalen Wahlen zum Senat und den Fakultätsräten

2. Juni / 15 Uhr

Auszählung der Stimmzettel

5. Juni

Veröffentlichung der Wahlergebnisse