Zölle sind Abgaben, die beim unmittelbaren Eingang von Waren in den Wirtschaftskreislauf der EU (Einfuhrzoll) oder beim Verlassen des Wirtschaftskreislaufs (Ausfuhrzoll) der EU erhoben werden.

Eine Übersicht der zum Zollgebiet gehörenden Gebiete finden Sie hier: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Erfassung-Warenverkehr/Zollgebiet/zollgebiet_node.html

Anhand der Warentarifnummer (s.u.) werden bei der Einfuhr die Zollsätze (Höhe der Abgaben), Ein- und Ausfuhrbeschränkungen sowie die jeweils erforderlichen Dokumente ermittelt. Abzugrenzen vom Zollsatz ist die Einfuhrumsatzsteuer (derzeit i. H. v. 19 %), die bei sämtlichen Einfuhren nach Deutschland erhoben wird (auch bei dem Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedsstaaten). Aufgrund der unterschiedlichen Steuersätze in den einzelnen Ländern und Mitgliedsstaaten werden Rechnungen daher immer ohne Steuer (netto) ausgewiesen. Die Abfuhr der Steuer erfolgt im Nachgang entweder über den Einfuhrabgabenbescheid (bei Warensendungen aus Drittländern) oder über den Steuerschlüssel, mit den die Rechnung in der MACH Software verbucht wird, bei Dienstleistungen und Warenverkehr innerhalb der EU. Der Steuerschlüssel wird dann bei der Festlegung und/oder Buchung der Rechnung automatisch ausgewählt und Ihrem Konto belastet.

Die Europäische Kommission und die deutsche Zollverwaltung stellen Datenbanken zur Verfügung, in denen die Höhe der Einfuhrabgaben, insbesondere des Zolls, bei der Ausfuhr in ein Drittland (zum Beispiel USA) beziehungsweise Einfuhr in die Europäische Union (zum Beispiel Deutschland) ermittelt werden kann.
Für einen ersten Überblick haben wir Ihnen ein Merkblatt erstellt.
Im Zweifel können Sie sich an den Zollbeauftragten wenden (Dezernat 1.4, Herr Dirk Fuest, Tel.: 05251 60-2521).

Maßgeblich für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist der Warenwert inkl. der Beförderungskosten bis zur Grenzstelle der EU, die je nach Transportart der Ware variieren können (z. B. bei Transport per Flugzeug oder Schiff). Der sich dadurch ergebene Zollwert ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Zölle und der Einfuhrumsatzsteuer.
Eine Beispielberechnung finden Sie hier.

• Versandmitteilung
• Handelsrechnung
• Proforma-Invoice (Commercial Invoice)
• Airway Bill/ Lieferschein/ packing slip/ shipping note, etc.
• Fracht-/Speditionsrechnung
• Einfuhrabgabenbescheid (Steuerbescheid)
• Warenverkehrsbescheinigung
• Ursprungserklärungen/Präferenznachweise