Fra­ge­stel­lun­gen

Im Zentrum unseres Forschungsinteresses stehen zwei Sprachausbauphänomene, die den (komplexen) Satz betreffen. Vorarbeiten legen nahe, dass mit den folgenden Entwicklungen in den zu untersuchenden Rechtstexten zu rechnen ist:

  1. mit einer Zunahme an syntaktischer Komplexität: Wir interessieren uns also für das Aufkommen und die Verbreitung von subordinativen Konstruktionen. Sie kodieren nicht nur rechtsrelevante Relationssemantiken (Konditionalität, Negativ-Restriktivität, ....), sondern dienen auch deutlich grundlegender dem Explizieren von temporalen, lokalen Umständen etc.
  2. mit einer wachsenden Präferenz, auf verdichtende Konstruktionen beim Schreiben von Rechtstexten zurückzugreifen: Beispielsweise versuchen wir zu rekonstruieren, wie sich (adverbial gebrauchte) Präpositionalphrasen, deren nominaler Bestandteil deverbale Nomen sind, herausbilden, ggf. gegenüber anderen Kodierungsmöglichkeiten durchsetzen und mitunter den Rechtskontext verfestigen.

Unser Ziel ist es, diese konstruktionalen Entwicklungen in ihrer Qualität, Dynamik und räumlichen Ausbreitung zu beschreiben.

Darüber hinaus interessiert uns die Frage, inwiefern einzelne konditionale Kodierungsmöglichkeiten texttypenspezifisch sind, also geprägt mit Blick auf das Schreiben von Rechtstexten. Dies liegt vor allem bei solchen sprachlichen Mustern nahe, die auf ein möglichst explizites, dabei allerdings stark schematisches construal (Sachverhaltskonstruktion) zielen. Ein Vergleich mit Sprachgebrauchsmustern, wie sie in Arzneibüchern der damaligen Zeit auszumachen sind, soll in diesem Bereich Erhellung bringen. Denn auch diese instruktiven Texte zeichnen sich durch einen vermehrten Gebrauch konditionaler Strukturen aus.

Um zudem zu prüfen, inwieweit die ersten frühneuhochdeutschen Texte, die nach dem Schreibsprachenwechsel entstehen, in grammatischer Hinsicht noch mittelniederdeutsch bestimmt sind, werden ebenfalls einige der ersten frühneuhochdeutschen Rechtstexte, die im 16. und 17. Jahrhundert im niederdeutschen Raum entstehen, analysiert. Untersucht werden kann auf diese Weise, ob es sich zunächst um einen bloßen „Lexikwechsel“ handelt.