Aus­la­ge­rung der Bei­hil­fe­stel­le der Uni­ver­si­tät Pa­der­born

Am 01.04.2025 wird die Beihilfestelle der Universität Paderborn an die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster ausgelagert.

Nähere Informationen zu der Umstellung finden Sie auf folgender Seite: https://www.uni-paderborn.de/typo3/module/web/layout?id=202398

Wi­der­spruch zum Bei­hil­fe­be­scheid

Mit Bekanntgabe des Beihilfebescheids haben Sie aufgrund der Rechtsbelehrung einen Monat lang Zeit, Widerspruch gegen die Entscheidung der Beihilfestelle der Universität Paderborn einzulegen (Widerspruchsfrist). Mit dem Ende der Widerspruchsfrist entwickelt der Bescheid Bestandskraft. Ein Widerspruch kann nach Ablauf dem Monats nicht mehr berücksichtigt werden.

Sollten Sie feststellen, dass bei der Festsetzung und Berechnung der Beihilfe offensichtliche Fehler passiert sind (z.B. Zahlendreher, Rechenfehler, Belege übersehen), dann können Sie dies innerhalb der Widerspruchsfrist ohne Einlage eines Widerspruchs durch ein Telefonat, eine persönliche Vorsprache oder eine E-Mail mit der/dem entsprechenden Sachbearbeiter klären.

Oftmals richtet sich der Widerspruch gegen Anerkennungen von Gebührensätzen oberhalb des Schwellenwertes (1,15-facher Gebührensatz für Laborleistungen, 1,8-facher Gebührensatz für Leistungen mit reduziertem Gebührenrahmen (z.B. Blutabnahme), 2,3-facher Gebührensatz für alle weiteren (zahn-)ärztlichen Behandlungen). Das Einholen einer Stellungnahme der/des behandelnden Ärztin/Arztes oder der Abrechnungsfirma im Rahmen des Widerspruchs dauert dabei manchmal länger als die Widerspruchsfrist. Ein rechtzeitig eingelegter Widerspruch hat dann eine aufschiebende Wirkung auf die Bestandskraft des Beihilfebescheides. Die Stellungnahmen können dann nachträglich eingereicht werden.

Wichtig: Ein Widerspruch gegen einen Beihilfebescheid kann nur in schriftlicher Form mit Originalunterschrift oder per E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erhoben werden. Eine Widerspruchsanerkennung aufgrund einer einfachen E-Mail ist nicht möglich!

Hinweise zur Widerspruchserhebung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sowie eine beispielhafte Kurzanleitung finden Sie auf folgender Seite: https://www.uni-paderborn.de/zv/4-1/beihilfe/anleitung-widerspruch-per-e-mail#c817824.

So erreichen Sie uns:

Frau Dröge – B1.342 – 05251/60-2547
Herr Stork – B1.344 – 05251/60-4565

Fax: 05251/60-3329

Aktueller Stand der Bearbeitung

Zuletzt wurden Anträge mit dem Eingangsdatum 28.02.2025 bearbeitet.

Die nichtbearbeiteten Anträge sind zur abschließenden Bearbeitung an die kvw Münster übergeben worden.