Na­go­ya-Pro­to­koll

Das "Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt“ ist ein völkerrechtliches Übereinkommen. Es regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile (Access and Benefit Sharing – ABS ) und ist  relevant für alle Wissenschaftler*innen, die mit genetischen Ressourcen (nicht menschlich) und/oder darauf bezogenem traditionellen Wissen aus dem Ausland arbeiten.

Die Umsetzung des Nagoya-Protokolls geschieht innerhalb der EU durch die Verordnung (EU) Nr. 511/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates „über Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Union".

Die Universität Paderborn ist sich der Bedeutung der Einhaltung des Nagoya-Protokolls bewusst und bietet Ihnen Unterstützung bei dessen Umsetzung und hilft Ihnen dabei, Ihre Verpflichtungen im Rahmen des Nagoya-Protokolls und der EU-ABS-Verordnung zu verstehen und einzuhalten. Dabei sind sowohl die Bestimmungen in den Bereitstellungsländern der genetischen Ressource als auch die Regelungen der EU zu beachten.

Zur besseren Einschätzung, ob sich Ihre Forschungsaktivitäten im Geltungsbereich des Nagoya-Protokolls bewegen, stellen wir Ihnen Informationen auf dieser Seite zur Verfügung:

FAQ Na­go­ya-Pro­to­koll

Mit dem Nagoya Protokoll wurde der Artikel 15 des CBD (Convention on Biological Diversity) umgesetzt und genauer ausgeführt. Ziele dieses Übereinkommens sind die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile.

Darüber hinaus enthält das Protokoll Bestimmungen zu traditionellem Wissen, das sich auf genetische Ressourcen bezieht.

Alle Wissenschaftler*innen, die an nicht-menschlichen genetischen Ressourcen oder darauf bezogenem traditionellem Wissen forschen, sollten prüfen, ob das Nagoya-Protokoll zur Anwendung kommt. Für diese Prüfung hat die EU-Kommission eine Checklist zur Verfügung gesellt. Diese finden Sie hier und unter "Weiterführende Informationen".

 

Grundsätzlich sind die Wissenschaftler*innen selbst für die Einhaltungen der Regelungen des Nagoya Protokolls verantwortlich. Die Hochschulleitung stellt dafür auf dieser Seite Informationen zur Verfügung und unterstützt die Wissenschaftler*innen bei der Einhaltung.

Wenn Ihre Forschung außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 liegt, müssen Sie dies nicht explizit beweisen.

Es ist jedoch sinnvoll, die Entscheidung dazu zu dokumentieren. Im Falle einer Kontrolle durch das Bundesamt für Naturschutz (die zuständige Behörde in Deutschland), erspart Ihnen diese Dokumentation unnötige Diskussionen. 

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist die nationale Kontaktstelle zum Nagoya-Protokoll. Es bietet Beratung und verschiedene Veranstaltungen zum Nagoya-Protokoll an. 

Nationale Kontaktstelle zum Nagoya-Protokoll

Kontakt im BfN:

0228 8491-1211

nagoya-cna@bfn.de

Konstantinstr. 110, 53179 Bonn

 

Auch der German Nagoya Protocol HuB berät Nutzer genetischer Ressourcen umfassend zu den Regularien. 

Weiterführende Informationen

Nagoya-Protokoll HuB

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Nagoya-Protokoll (Volltext, PDF)

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Checkliste für die Anwendbarkeit der EU-ABS-Verordnung

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An­sprech­part­ner

Dr. Olaf Klatt

Europäische und nationale Forschungsförderung und -planung, Rechtsfragen der Forschung (SG 2.2)

Raum A3.226
Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn