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Studierendensekretariat (SG 3.3)
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Eig­nungs­prü­fun­gen
Eig­nungs­prü­fun­gen
Sie ha­ben ei­ne Eig­nungs­prü­fung an ei­ner an­de­ren Hoch­schu­le be­stan­den?
  1. Universität Paderborn
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  3. 3.3 Studierendensekretariat
  4. Bewerbung und Einschreibung

Eig­nungs­prü­fun­gen

Für untenstehende Bachelorstudiengänge wird eine besondere künstlerische, musikalische oder sportliche Eignung vorausgesetzt. Studieninteressierte müssen sich zum Nachweis der entsprechenden Eignung einer Prüfung unterziehen.

Informationen und Termine zu den Eignungsprüfungen an der Universität Paderborn finden Sie auf den verlinkten Infoseiten der Fakultäten/Institute. Bei inhaltlichen Fragen zu den Prüfungen, wenden Sie sich bitte an die auf den Infoseiten genannten Ansprechpersonen.

  • Musikwissenschaft mit dem Schwerpunkt künstlerisch-musikalische Ausbildung
  • Populäre Musik und Medien
  • Lehramt (BK, G, GyGe, HRSGe, SP) mit dem Fach Kunst
  • Lehramt (G, HRSGe, SP) mit dem Fach Musik
  • Lehramt (GyGe) mit dem Fach Musik
  • Lehramt (BK, G, GyGe, HRSGe, SP) mit dem Fach Sport
  • Zwei-Fach-Bachelor mit dem Fach Kunst und Kunstvermittlung


Bei erfolgeicher Teilnahme erhalten Sie einen Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung.

Der Nachweis ist im Rahmen der Einschreibung hochzuladen.

Sie ha­ben ei­ne Eig­nungs­prü­fung an ei­ner an­de­ren Hoch­schu­le be­stan­den?

Wenn Sie bereits eine Eignungsprüfung für Kunst an einer anderen Hochschule bestanden haben, können Sie diese ggf. an der Universität Paderborn anerkennen lassen. Zwecks Anerkennung wenden Sie sich bitte an Britta Stücher.

Im Rahmen der Einschreibung ist die Bescheinigung über die Anerkennung der Eignungsprüfung einzureichen. Nachweise anderer Hochschulen sind für die Immatrikulation nicht ausreichend.

Wenn Sie bereits eine Eignungsprüfung für Musik an einer anderen Hochschule bestanden haben, können Sie diese ggf. an der Universität Paderborn anerkennen lassen. Zwecks Anerkennung wenden Sie sich bitte an Eckhard Wiemann.

Im Rahmen der Einschreibung ist die Bescheinigung über die Anerkennung der Eignungsprüfung einzureichen. Nachweise anderer Hochschulen sind für die Immatrikulation nicht ausreichend.

Wenn Sie bereits eine Sport-Eignungsprüfung an einer anderen Hochschule bestanden haben, können Sie anhand einer Liste ermitteln, ob diese Prüfung an der Universität Paderborn anerkannt wird. Die aktuelle Liste finden Sie auf der Infoseite der Fakultät.

Wird die Prüfung anerkannt, laden Sie den Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung (von der anderen Hochschule) im Rahmen der Einschreibung hoch.

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